MWD
#470142 / visualizzato 141 volteDie Verwendung von „m/w/d“ in Stellenanzeigen ist in Deutschland keine Pflicht. Jedoch empfehlen Arbeitsrechtler diese Angabe im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
Business » Managers Salaries Job & Employment Career Labor Unions Ads & Marketing
mwddiskreminierungstellenanzeigestellenanzeigenstellenangebotstellenangeboteinseratejobjobsinseratanzeigegleichbehandlungsgesetzarbeitsrechtlerarbeitsrechtpflichtdeutschlandjobangebotjobangebotegendergenderndiskreminierenmwddiskreminierungstellenanzeigestellenanzeigenstellenangebotstellenangeboteinseratejobjobsinseratanzeigegleichbehandlungsgesetzarbeitsrechtlerarbeitsrechtpflichtdeutschlandjobangebotjobangebotegendergendern
Commenti (0)
Aggiungi un commento