Wie darf ich sie ansprechen
#410534 / visualizzato 1226 volteHeute Peter, morgen Petra ... jetzt nur nichts falsch machen
Welche Voraussetzungen für Namensänderung?
Voraussetzungen. Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie sind asylberechtigt, ausländischer Flüchtling, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling. Sie wohnen oder halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
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